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Der Schutz besonderer öffentlicher Belange ist ein möglicher Grund, den Informationszugang nicht zu gewähren. Aspekte, durch die ein Anspruch auf Informationszugang nicht besteht, sind im BremIFG §3, Schutz von besonderen öffentlichen Belangen umfassend dargelegt.
In der Bremer Erklärung (eigentlich Bremer Empfehlung zu Open Government Data) wird ein elektronischer Weg zu besserem Informationszugang und mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung skizziert. Dieses Papier wurde im Januar 2011 anlässlich der Tagung E-Government in Medias Res abgegeben und steht zum Download unter dem Menüpunkt Veröffentlichungen zur Verfügung.