Daten sind offen, wenn sie durch jedermann und für jegliche Zwecke weiterverwendet und weiterverbreitet werden können. Daten, die im Internet veröffentlicht sind, werden nicht automatisch zu offenen Daten. So können sie etwa unter Nutzungsbedingungen (Lizenzen) stehen, die eine Weiterverwendung und Weiterverbreitung nicht gestatten oder sie können in einem Format vorliegen, das eine Nutzung erschwert oder verhindert.
Entscheidend für die Weiterverwendung und Weiterverbreitung ist die rechtliche und technische Kompatibilität der Daten mit anderen Datenquellen. Der Zugang, die Weiterverwendung und Weiterverbreitung soll jedermann (privat oder kommerziell) nach den in diesem Papier genannten Bedingungen und ohne Zahlung von Entgelten möglich sein.
Open Government steht für einen kulturellen Wandel im Verhältnis von Bürger und Staat, der zu mehr Transparenz, mehr Teilhabe und einer intensiveren Zusammenarbeit führen kann. Durch den freien Zugang der Allgemeinheit zu Behördendaten wird politisches Handeln transparent und nachvollziehbar.
Offene Daten bergen auch enormes Potenzial für Innovationen. Liegen Behördendaten als offene Daten vor, können sie von Bürgern, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung weiterverarbeitet und weiterverbreitet werden.
So können neue Auswertungen und Analysen, Anwendungen, Produkte und Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Produktionsketten entstehen. Der besondere Mehrwert der Öffnung der Daten liegt darin, dass durch Verknüpfung der Daten neue Informationszusammenhänge aufgezeigt werden können.
Staatliche Stellen sammeln und pflegen eine Vielzahl von Daten. Dazu gehören z.B. Daten aus den Bereichen Umwelt, Wetter, Geo, Verkehr und Statistik. Durch die Verknüpfung der Daten und die Möglichkeit neue Informationszusammenhänge aufzeigen zu können, sind alle Daten von Interesse.
Ausgenommen sind personenbezogene Daten sowie Daten, die anderweitig schutzwürdig sind (z.B. sicherheitsrelevante Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
Einfaches: Viele Daten sind bereits im Netz verfügbar, ihre Freigabe wurde jedoch noch nicht kommuniziert oder die Nutzungsbedingungen sind unklar. Pflücken Sie zunächst diese "niedrighängenden Früchte" indem Sie auf Ihre bestehenden Angebote aufmerksam machen und diese Daten für den Wettbewerb zur Verfügung stellen.
Nützliches: Oft unterscheiden sich die Einschätzungen, was die Relevanz eines Datensatzes angeht: Eine einfache Liste von Postleitzahlen hat für manche Nutzer einen größeren Wert, als eine aufwändig
bereitgestellte Datenbank.
Technische Voraussetzung für die Weiterverarbeitung und Weiterverbreitung ist die Bereitstellung in Form von Rohdaten. Auf dieser Basis sollen mobile und webbasierte Anwendungen durch Dritte entwickelt werden.
Rohdaten: Rohdaten/Primärdaten liegen vor, solange die erhobenen Daten nicht akkumuliert oder bewertet wurden, also in dem Format und Zustand wie sie erhoben wurden zur Verfügung stehen. Im Einzelfall können die Daten bereits bearbeitet sein, um sie handhabbar zu machen oder um rechtliche Vorgaben (z.B. Datenschutz, Statistikgeheimnis) zu erfüllen. Eine Vereinfachung oder Kürzung der Daten jenseits rechtlicher Vorgaben ist nicht notwendig.
Bereitstellung: Sie haben viele Möglichkeiten, um Daten im Internet verfügbar zu machen. So können Daten auf Webseiten (HTML) angezeigt werden (was in der Regel keine optimale Maschinenlesbarkeit gewährleistet), per Dateidownload abrufbar sein oder in Form einer Programmierschnittstelle (API) verfügbar gemacht werden.
Nutzungsbedingungen (Lizenzen) sind oft komplex und in einer Sprache geschrieben, die von vielen Menschen nicht verstanden wird. Dabei betreffen diese oft entscheidende Rechte und Pflichten, etwa ob,
wie und für welche Zwecke man einen bestimmten Datensatz nutzen kann.
Empfehlungen Im Rahmen des Wettbewerbs kommt ausschließlich die Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 zur Anwendung. Sie erlaubt eine freie Weiterverwendung und Weiterverbreitung der Daten, für jegliche Zwecke unter der Bedingung einer Quellenangabe. Dritte dürfen
Die Nutzer müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
Verweisen Sie auf die Lizenz als "CC-BY 3.0" mit einem Link auf den vollständigen Text3. Diese Lizenz findet bereits in anderen Ländern Anwendung für offene Behördendaten und sichert eine hohe Kompatibilität mit anderen Lizenzen, zum Beispiel mit der britischen Open Government Data License. Im Übrigen darf die Weiterverwendung und Weiterverbreitung der zur Verfügung gestellten Daten gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen.