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  • Amtliche und nichtamtliche Aufhebungen des Halteverbots auf dem Radfahrstreifen Marktstraße

abgeschlossen Amtliche und nichtamtliche Aufhebungen des Halteverbots auf dem Radfahrstreifen Marktstraße (ID 243802)

Eingegangen am:01.10.2024
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde teilweise gewährt
Titel:Amtliche und nichtamtliche Aufhebungen des Halteverbots auf dem Radfahrstreifen Marktstraße

Bitte senden Sie mir eine Liste aller förmlichen und formlosen zurzeit erteilten Befreiungen vom Halteverbot auf dem Radfahrstreifen in der Marktstraße zu. Bitte geben Sie bei erfolgter Befreiung an, welches Referat bzw. welche Dienststelle auf welcher Rechtsgrundlage die Befreiungen erteilt hat und wie die damit verbundene Verkehrsbehinderung auf dem Radverkehrsstreifen begründet wird.



Bemerkung:

Sehr geehrte/r Petent/in,

zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken im eingeschränkten Halteverbot und an Parkscheinautomaten ist das Amt für Straßen und Verkehr. Dort können entsprechende Anträge gestellt werden. Wie mir vom Amt für Straßen und Verkehr mitgeteilt wurde, sind derzeit keine Ausnahmegenehmigungen zum Parken im absoluten Halteverbot auf dem Radfahrstreifen in der Marktstraße erteilt.

Sollte weiterer Klärungsbedarf bestehen, können Sie sich gerne an das Amt für Straßen und Verkehr wenden.

Mit freundlichen Grüßen