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abgeschlossen Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Bremerhaven in den jeweiligen Regelbedarfsstufen (ID 179701)

Eingegangen am:09.05.2022
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Bremerhaven in den jeweiligen Regelbedarfsstufen

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unterlagen zur Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem AsylbLG in Bremerhaven zum letztmöglichen Stichtag (z.B. 31.12.2021).
Insbesondere Angaben hinsichtlich der Anzahl der Leistungsbeziehenden jeweils nach den §§ 2 und 3a AsylbLG; Angaben zur Anzahl der alleinstehenden erwachsenen Leistungsbezieher*innen, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG der Regelbedarfsstufe 2 zu geordnet sind, und Angaben zur Anzahl der alleinstehenden erwachsenen Leistungsbeziehenden, die gemäß § 3a Absatz 1 Nr. 2b bzw. § 3a Abs. 2 Nr. 2b der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet sind.

Sofern die Anzahl der Alleinstehenden in der jeweiligen Regelbedarfsstufe nicht erfasst wird, bitte ich um Angaben zur Gesamtzahl der Leistungsempfänger*innen in den genannten Regelbedarfsstufen (§ 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und § 3a Abs. 1 Nr. 2b bzw. § 3a Abs. 2 Nr. 2b zum letzten verfügbaren Stichtag.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

[Name der unterzeichnenden Person]



Bemerkung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie begehren Informationen zur Anzahl der Leistungsbeziehenden nach Asylbewerberleistungsgesetz. Im Anhang finden Sie eine Auswertung mit Stand 31.03.2022. Eine detailliertere Darstellung ist gebührenpflichtig. Bei einem Zeitaufwand von 1,5 Stunden wäre ein Gebührensatz von 75 € zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Sozialamt Bremerhaven

Anlage