Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
--Die Aufzeichnung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.09.2023 in digitaler Form in einem branchenüblichen Format, wie z. B. H.264/MPEG-4 AVC. Diese Aufzeichnung bitte in Form des Rohmaterials der Kameras und Mikrofone im Sitzungssaal, in Form des vor Ort gemischten Audio/Video-Stream der an Radio Weser TV weitergegeben wird oder alternativ auch eine Kopie der Ausstrahlung auf Radio Weser TV. Ich komme gerne persönlich zum Überspielen auf ein Medium in meinem Besitz vorbei, bin aber auch dankbar für die Bereitstellung einer entsprechenden Möglichkeit zum Download. Ich gehe davon aus, dass die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung unter § 48 Öffentliche Reden des Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) fallen. Entsprechend sind hier die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe zulässig.
Ich beabsichtige für alle folgenden Stadtverordnetenversammlungen entsprechende Anträge zu stellen, daher wäre eine dauerhafte und für alle Seiten einfache Lösung zu bevorzugen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anrede,
die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden nicht als Video zum nachträglichen Abruf bereitgestellt. Weiterhin besitzen weder das Büro der Stadtverordnetenversammlung, noch der Magistrat Video-Aufzeichnungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung.
Eine nachträgliche Bereitstellung der aufgezeichneten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung auf Abruf im Internet (Video on Demand) wurde unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen als rechtlich zulässig angesehen. Diese notwendigen Voraussetzungen wurden u.a. durch das Ortsgesetz über Ton- und Bildaufzeichnungen von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven (TBAOG) vom 10. Juli 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 400) geschaffen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 22.09.2022 das „Vierte Ortsgesetz zur Änderung der Verfassung für die Stadt Bremerhaven (VerfBrhv)“ einstimmig beschlossen. In diesem Ortsgesetz heißt es unter Artikel 2: „Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Ortsgesetz über Ton- und Bildaufzeichnungen von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven (TBAOG) vom 10. Juli 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 400) außer Kraft.“ Somit gibt es seit dem Inkrafttreten des o.g. Ortsgesetzes am 01.12.2022 keine Rechtsgrundlage mehr für eine nachträgliche Bereitstellung der aufgezeichneten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung auf Abruf im Internet, da seit dem Außerkrafttreten des Ortsgesetzes über Ton- und Bildaufzeichnungen von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven (TBAOG) die hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Die Tagesordnung, die Sitzungsvorlage sowie die Niederschrift zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 finden Sie unter https://sitzungsapp.bremerhaven.de/ris/bremerhaven/meeting/Details/3196.
Das seit dem 01.12.2022 außer Kraft gesetzte Ortsgesetz über Ton- und Bildaufzeichnungen von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven (TBAOG) finden Sie unter https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/ortsgesetz-ueber-ton-und-bildaufzeichnungen-von-sitzungen-der-stadtverordnetenversammlung-der-stadt-bremerhaven-tbaog-vom-10-juli-2014-70075?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#.
Ihrer Bitte um eine Aufzeichnung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.09.2023 kann daher nicht nachgekommen werden, da diese öffentlich nicht zum Abruf bereitstehen und auch intern nicht existieren.
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, für alle zukünftigen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung Anträge auf die Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen zu stellen, die Antworten werden jedoch ohne eine Änderung der rechtlichen Situation gleichlautend sein.
Diese Auskunft ergeht gebührenfrei gemäß Ziffer 2 des Kostenverzeichnisses zur Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag