Sie sind hier:
  • Auskunft zur Verwendung der gem. §70 LuftVG auf Segelfluggeländen, UL-Geländen, Sonder- und Verkehrslandeplätzen erhobenen Daten

in Bearbeitung Auskunft zur Verwendung der gem. §70 LuftVG auf Segelfluggeländen, UL-Geländen, Sonder- und Verkehrslandeplätzen erhobenen Daten (ID 252797)

Eingegangen am:10.12.2024
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Status:In Bearbeitung
Titel:Auskunft zur Verwendung der gem. §70 LuftVG auf Segelfluggeländen, UL-Geländen, Sonder- und Verkehrslandeplätzen erhobenen Daten

Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte höflich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie oft wurden von Dienststellen in Ihrem Bereich gem. §70 LuftVG erhobene Daten von Segelfluggeländen, UL-Geländen, Verkehrs- und Sonderlandeplätzen angefragt? Hierbei geht ausdrücklich nicht(!) um Daten, die an Vekehrs- und Sonderflughäfen erhoben wurden.

2. In wie vielen Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren wurden diese Daten verwendet?

3. Wie viele dieser Verfahren wurden mit einer Verurteilung, einem Strafbefehl, einem Buß- oder einem Verwarnungsgeld beendet?

Wenn der Rechercheaufwand hierfür auf Grund der Fallzahlen zu groß ist, so reicht mir auch eine Übersicht über einen statistisch signifikanten Zeitraum (z. B. das laufende Jahr 2024, das Vorjahr 2023 oder das 1. Halbjahr 2024)

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe!

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
(...)



Bemerkung:

Hinweis: Der Text dieses IFG-Antrags wurde von der zuständigen Stelle gekürzt oder abgeändert, um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder anderen geschützten Daten des/der Antragstellers/-in, der zuständigen Stelle oder von Dritten zu vermeiden oder zur Abtrennung von nicht antragsrelevanten Informationen.