1) Anzahl aller Organisationen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die aktuell einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benannt und Ihrer Behörde nach Art. 37 (7) DSGVO bzw. nach dem einschlägigen Fachrecht mitgeteilt wurden. - Hinweis: hier und im Folgenden ist mit "DSB" nur der benannte DSB und nicht deren Stellvertreter gemeint.
2) Anzahl aller aktuell benannten (d.h. nicht widerrufenen) DSB, die Ihrer Behörde nach Art. 37 (7) DSGVO bzw. nach dem einschlägigen Fachrecht mitgeteilt wurden. Bitte geben Sie bei Ihrer Antwort an, ob bei dieser Anzahl doppelte Benennungen (d.h. eine Person wurde für mehr als eine Organisation als DSB benannt) und Abmeldungen/Widerrufe bereits abgezogen wurden.
3)
a) Anzahl der internen DSB, die nach 2) benannt sind
b) Anzahl der externen DSB, die nach 2) benannt sind
4)
a) Anzahl der DSB nach 2), die als gemeinsamer DSB nach Art. 37 (2) DSGVO benannt wurden
b) Anzahl der DSB nach 2), die als gemeinsamer DSB nach Art. 37 (3) DSGVO benannt wurden
Zu diesem Antrag können wir leider nur mitteilen, dass wir bislang 2.489 Meldungen, davon 119 von öffentlichen und 2.370 Meldungen von nicht-öffentlichen Stellen erhalten haben. Weitergehende Informationen können wir Ihnen nicht zukommen lassen, da eine dementsprechende Aufschlüsselung bei der Registrierung der uns mitgeteilten Kontaktdaten nicht erfolgt und solche Daten nicht erfasst werden.