Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Vorlage, Zugang zu den vollständigen, aussagekräftigen Vorarbeiten und der nachvollziehbaren "fachlichen Einschätzung" über die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, hier die amtsangemessene und verfassungsgemäße Bremische Besoldung mit den beabsichtigten Änderungen mit Wirkung vom 01.12.2022.
Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremlFG) soll ein Antrag auf Informationszugang in Fällen eines behördlichen Entscheidungsprozesses abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Information der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde.
Der beantragte Informationszugang zu den Unterlagen des "Gesetzentwurfs zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für das Jahr 2022 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" ist abzulehnen, da der behördliche Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.