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abgeschlossen Cybervorfall Deutsche Windtechnik AG (ID 231712)

Eingegangen am:19.06.2024
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Cybervorfall Deutsche Windtechnik AG

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Der Inhalt der vorläufigen und finalen Meldung, die Deutsche Windtechnik AG über den Cybervorfall Ende n der Nacht vom 11. auf den 12. April 2022 an Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen erstattet hat.

Die Kommunikation zwischen die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen und Deutsche Windtechnik AG während der Untersuchung des Cybervorfalls.

Die Ergebnisse der Untersuchung des Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen nach der Meldung des Ransomware-Angriffs bei Deutsche Windtechnik AG.



Bemerkung:

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wird Ihr Antrag vom 04. Juni 2024 abgelehnt.
Begründung:
Bei den angeforderten Unterlagen handelt es sich um Dokumente aus der Bearbeitung einer Datenschutzverletzung als Einzelvorgang. Diese unterliegen in ihrer Gesamtheit der besonderen Verschwiegenheitsverpflichtung der Landesbeauftragten für Datenschutz gemäß Artikel 54 Absatz 2 Datenschutzgrundverordnung, § 20 Absatz 3 Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Nummer 4 BremIFG, so dass eine Herausgabe nicht möglich ist. Nach § 3 Nummer 4 BremIFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Information einer durch Rechtsvorschrift geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt. Demnach ist in diesem Fall die Vertraulichkeit der Kommunikation mit der verantwortlichen Stelle zu wahren.