Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Höhe der Aufwendungen für die Stadt Bremen durch Volksfeste der letzten vier Jahre.
Die Aufteilung darf aus Gründen der Geheimhaltung und Datenschutz in Kostenstellen zusammengefasst sein.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
(...)
Hinweis: Der Text dieses IFG-Antrags wurde von der zuständigen Stelle gekürzt oder abgeändert, um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder anderen geschützten Daten des/der Antragstellers/-in, der zuständigen Stelle oder von Dritten zu vermeiden oder zur Abtrennung von nicht antragsrelevanten Informationen.
Höhe der Aufwendungen der Stadt Bremen für Volksfeste
Sehr geehrte(r) ...,
am 12. September 2024 begehrten Sie über das Portal www.fragdenstaat.de unter der Anfragenummer 317237 auf Grundlage des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) Informationen zur Höhe der Aufwendungen für die Stadt Bremen durch Volksfeste in den letzten vier Jahren.
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die jährlichen Gesamtausgaben im Zusammenhang mit den stadtbremischen Märkten und Volksfesten haben sich im Zeitraum 2020 bis 2023 wie folgt entwickelt:
Jahr | Gesamtausgaben |
2020 | 1,08 Mio. € |
2021 | 1,24 Mio. € |
2022 | 2,49 Mio. € |
2023 | 2,25 Mio. € |
Ich weise darauf hin, dass sich die Darstellung der Gesamtausgaben auf die jeweiligen Haushaltsjahre bezieht, nicht auf für die Veranstaltungen angefallene Kosten in dem zu betrachtenden Kalenderjahr. Zudem ist zu beachten, dass die Ausgaben in den Jahren 2020 und 2021 nur bedingt aussagekräftig sind, da im Jahr 2020 pandemiebedingt keine Veranstaltungen stattgefunden haben. Im Jahr 2021 wiederum galten pandemiebedingte Sonderregelungen, die zu einer veränderten Kostenstruktur geführt haben.
Die Gewährung des Zugangs zu den von Ihnen gewünschten Informationen erfolgt gem. §10 Absatz 1 Satz 1 BremIFG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (InfFrGebVO) und Teil A Ziffer 2. des der InfFrGebVO anliegenden Kostenverzeichnisses gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(...)