Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung(en) (falls vorhanden) an Ihre Behörde für das "verbindliche" E-Rezept ohne opt-out-Regelung
Wir teilen nach erfolgter Prüfung mit, dass wir Ihnen dieses leider nicht mitteilen können, da es uns nicht vorliegt. Da das Verfahren zur Umsetzung des E-Rezepts auf bundesrechtlichen Vorschriften basiert, sind wir mit der/den hierfür vorgenommenen Datenschutzfolgenabschätzung(en) nicht befasst wurden. Im Gesetzgebungsverfahren beteiligt gewesen ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.