Guten Tag,
ich beantrage Zugang zu den Straßenverzeichnissen nach § 3 des Landesstraßengesetzes, also die Einteilung der Straßen in die Gruppen A, B und C.
Diese Verzeichnisse scheinen im Transparenzportal noch nicht vorhanden zu sein, obwohl eine Veröffentlichungsplficht gemäß BremIFG bestehen dürfte.
Ich beantrage daher die Veröffentlichung der Verzeichnisse nach § 11 BremIFG, hilfsweise die Einsichtnahme vor Ort.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte/r Petent/in,
eine Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 2 BremLStrG ist bislang nicht erlassen worden und ein Straßenverzeichnis, welches in Straßengruppen eingeteilt ist, wird nicht geführt. Ein Straßenverzeichnis, welches aber keine Straßengruppierungen enthält, ist über die Website des Statistischen Landesamt Bremen abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen