Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahl der genehmigten Tierversuche für Prüfungen des Wirkstoffs Botulinum neurotoxin für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023 und (laufend) 2024. Ferner die daraus abzuleitende Gesamtzahl der Tiere nach Tierarten.
Zudem bitte - sofern für EU-Regulatorien beantragt - die Namen der Antragssteller / Arzneimittelhersteller sowie die Zahl der verwendeten Tiere. EU-Regulatorien wie Medikamententestungen für Zulassungen oder Chargentests fallen insbesondere unter die Informationsfreiheit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r ...,
im Land Bremen sind keine Anträge auf Genehmigungen von Tierversuchen für Prüfungen des Wirkstoffs Botulinum neurotoxin gestellt worden.
Insofern melde ich insgesamt Fehlanzeige.
Mit freundlichen Grüßen