Guten Tag,
im Rahmen [...] benötige ich Informationen zu vergangenen Fördermaßnahmen zur Unterstützung von E-Learning und Digitalisierung an deutschen Hochschulen im Zeitraum von 2010 bis 2020.
Falls möglich, bitte ich um eine Aufstellung der Fördermaßnahmen mit folgenden Informationen:
• Name der Fördermaßnahme
• Laufzeit der Maßnahme
• Höhe des Gesamtvolumens der Förderung sowie der maximalen Förderung pro Förderempfänger • Name der geförderten Hochschulen oder Institutionen • Kurzbeschreibung der geförderten Maßnahme und deren Ziele
Alternativ hilft mir auch das einfache Übersenden entsprechender Dokumente, aus denen die aufgelisteten Information hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Sehr geehrte[...],
gerne gebe ich Ihnen die gewünschte Auskunft für das Land Bremen:
1)
• Name der Fördermaßnahme:
Sofortprogramm digitale Lehre und Studierendenservices
• Laufzeit der Maßnahme:
Sommersemester 2020
• Höhe des Gesamtvolumens der Förderung sowie der maximalen Förderung pro Förderempfänger:
4 Mio. €, aufgeteilt wie folgt:
Universität Bremen 2.411.429 €
Hochschule Bremen 1.096.874 €
Hochschule Bremerhaven 375.728 €
Hochschule für Künste Bremen 115.969 €
• Name der geförderten Hochschulen oder Institution:
s.o.
• Kurzbeschreibung der geförderten Maßnahme und deren Ziele:
Auszug aus dem Förderkonzept (Die Bezeichnung „Senatorin für Wissenschaft und Häfen“ hat sich inzwischen in die Bezeichnung „Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft“ geändert): Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Krise betreffen die bremischen Hochschulen in hohem Maße. Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen hat, gestützt auf § 48 BremHG, die Präsenzlehrveranstaltungen zunächst bis einschließlich 17.04.2020 ausgesetzt; die Hochschulen gehen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch von einem komplett ohne Präsenz zu veranstaltenden Sommersemester 2020 aus. Präsenzprüfungen finden nur noch in Einzelfällen nach gründlicher Abwägung statt. Das Sofortprogramm für die digitale Lehre und Studierendenservices an den bremischen Hochschulen soll es ermöglichen, bereits im Sommersemester 2020 möglichst das gesamte geplante Veranstaltungsangebot mit digitalen Mitteln durchzuführen.
Von den zugewiesenen Mitteln konnten aufgrund verschiedener Umstände wie z.B. Lieferengpässen in der Coronazeit insgesamt Mittel in Höhe von 177.470,86 € nicht verausgabt werden und wurden zurückerstattet.
2)
• Name der Fördermaßnahme
Sofortprogramm „Gewährung des hybriden Wintersemesters 2020/21 und strategische Weiterentwicklung der Digitalisierung der bremischen Hochschulen"
• Laufzeit der Maßnahme
Wintersemester 2020/2021
• Höhe des Gesamtvolumens der Förderung sowie der maximalen Förderung pro Förderempfänger
13.315.853,57 €, aufgeteilt wie folgt:
Universität Bremen 7.527.561,17 €
Hochschule Bremen 3.489.700,74
Hochschule Bremerhaven 1.033.251,66 €
Hochschule für Künste Bremen 820.340 €
Staats- und Unibibliothek Bremen 445.000 €
• Name der geförderten Hochschulen oder Institution
s.o.
• Kurzbeschreibung der geförderten Maßnahme und deren Ziele
Auszug aus dem Förderkonzept (Die Bezeichnung „Senatorin für Wissenschaft und Häfen“ hat sich inzwischen in die Bezeichnung „Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft“ geändert): Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Krise betreffen die bremischen Hochschulen auch im Wintersemester 2020/21 in hohem Maße. Hochschulen haben aufgrund ihrer Größe, der vielfältigen Verflochtenheit der Curricula und der weiten Anfahrtswege der Studierenden ein besonderes Gefährdungspotential für die Verbreitung des Corona-Virus. Vor dem Hintergrund dieser andauernden Risikolage hat die Senatorin für Wissenschaft und Häfen für die bremischen Hochschulen entschieden, das Wintersemester als hybrides Semester durchzuführen.
Das Programm „Gewährleistung des hybriden Wintersemesters 2020/21“ an den bremischen Hochschulen soll es ermöglichen, im Wintersemester 2020/21 einerseits dem Gesundheitsschutz bei der Gestaltung des kommenden Wintersemesters absolute Priorität zu geben und andererseits im Rahmen des Verantwortbaren Präsenzbetrieb zu ermöglichen.
Von den zugewiesenen Mitteln konnten aufgrund verschiedener Umstände wie z.B. Lieferengpässen in der Coronazeit insgesamt Mittel in Höhe von 641.775,41 € nicht verausgabt werden und wurden zurückerstattet.
Darüber hinaus gab es im Zeitraum von 2010 bis 2020 keine zweckgebundenen Fördermittel zur Unterstützung von E-Learning und Digitalisierung an den bremischen Hochschulen.
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Viele Grüße
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