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abgeschlossen Zukunftskonzept Innenstadt Bremerhaven - urbanista (ID 186210)

Eingegangen am:30.11.2022
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde teilweise gewährt
Titel:Zukunftskonzept Innenstadt Bremerhaven - urbanista

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Alle Dokumenten, insbesondere Verträge zum Beteiligungsprojekt der Stadt Bremerhaven zusammen mit der Firma urbanista zum Zukunftskonzept Innenstadt Bremerhaven, aus denen sich die gesamten geplanten und realen Kosten für das gesamte Projekt ergeben (inkl. aller Veranstaltungen, Druckerzeugnisse, digitaler Medien, Webseiten etc.).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Anrede,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.10.2022 nach § 1 Abs. Brem IFG teilen wir Ihnen mit, dass gemäß § 10 Abs. 4 BremIFG vom 16. Mai 2006 (Brem.BGI. S. 263), AllKostV i. V. § 3 Abs. 1 und § 25 Abs. 2 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBI. S. 279 – 203-b-1) zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 8. April 2003 (Brem.GBI. S. 151) verordnet der Senat im Einvernehmen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss, dass die Herausgabe von Duplikaten sowie die Zurverfügungstellung von Akten (Akteneinsicht) oder sonstigen Informationsträgern (auch in elektronischer Form) gebührenpflichtig sein kann.

Die Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Dokumente, deren Digitalisierung sowie die Schwärzung bzw. Aussonderung von personenschutzrelevanten Daten ist ein außerordentlich hoher Verwaltungsaufwand. Die Bearbeitungsgebühr für diesen Verwaltungsaufwand beläuft sich auf mindestens 360 bis 500 Euro.

Informationen zum Integrierten Innenstadtkonzept und dessen Entstehungsprozess können Sie auch online einsehen. Auf der Seite der Stadtverordnetenversammlung unter https://sitzungsapp.bremerhaven.de/ris/bremerhaven/file/getfile/179453 finden Sie den entsprechenden Magistratsbeschluss (Vorlage Nr. I/186/2020) und unter: www.innenstadt-neu-denken.de das Integrierte Innenstadtkonzept.

Bitte teilen Sie uns umgehend mit, ob Sie weiterhin an Ihrem Antrag auf Akteneinsicht festhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Referat für Wirtschaft

Anrede,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.10.2022 und meiner E-Mail vom 07.11.2022 haben Sie sich nicht mehr gemeldet. Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass Sie an der o. g. Akteneinsicht kein Interesse mehr haben.

Bitte melden Sie sich falls noch Interesse besteht.

Mit freundlichen Grüßen
Referat für Wirtschaft