Nach §12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. In Hinblick auf COVID-19 hat der Gesetzgeber dieses soweit konkretisiert, dass Beschäftigte im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung bei der Erkrankung an der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren sind (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung). Dieses Informationsblatt soll dafür eine Grundlage bilden.