Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen - bezogen auf bundesunmittelbare und landesunmittelbare Krankenversicherungsträger hinsichtlich der zuständigen Stellen für die Abnahme der Zwischenprüfung - ergeben sich teilweise differierende Anforderungen an die Lösungen der Prüfungsaufgaben. Hier erfolgt die Darstellung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Lande Bremen.