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Internetbekanntmachung zum elektronischen Rechtsverkehr
Bremen, den 21.08.2019
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Kurzbeschreibung
Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen gemäß § 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Bremen vom 18. Dezember 2006
Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Justiz und Verfassung