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Jahresabschluss der Musikschule Bremen
- Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen -
für das Wirtschaftsjahr 2015
Gemäß § 33 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) vom 1. Dezember 2009 sowie § 7 Absatz 1 Nummer 2 des Ortsgesetzes über die Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (BremMusikSchOG) vom 22. Dezember 1998 hat der Betriebsausschuss der Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, in seiner Sitzung am 29. November 2016 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 festgestellt.
Der Betriebsleitung wurde Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt.
Bilanz zum 31. Dezember 2015 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2015 | |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2015 |
Der Senator für Kultur
gez. Bürgermeister Dr. Carsten Sieling
Vorsitzender des Betriebsausschusses
der Musikschule Bremen,
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen