|
|
Jahresabschluss der Musikschule Bremen
- Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen -
für das Wirtschaftsjahr 2018
Gemäß § 33 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) vom 1. Dezember 2009 sowie § 7 Absatz 1 Nummer 2 des Ortsgesetzes über die Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (BremMusikSchOG) vom 22. Dezember 1998 hat der Betriebsausschuss der Musikschule Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 festgestellt.
Der Betriebsleitung wurde Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 erteilt.
Bilanz zum 31. Dezember 2018 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2018 | |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2018 |
Der Senator für Kultur
gez. Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte
Vorsitzender des gemeinsamen Betriebsausschusses
der Bremer Volkshochschule und der Stadtbibliothek Bremen,
Eigenbetriebe der Stadtgemeinde Bremen