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Jahresabschluss der Performa Nord – Eigenbetrieb des Landes Bremen – für das Wirtschaftsjahr 2023

Veröffentlichungsdatum:09.08.2024 Inkrafttreten09.08.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 910
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 33, HGrG § 53
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der Performa Nord – Eigenbetrieb des Landes Bremen – für das Wirtschaftsjahr 2023 (Brem.ABl. 2024, S. 910)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:07.06.2024
Fassung vom:07.06.2024
Gültig ab:09.08.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 33 BremSVG, § 53 HGrG
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 910
Jahresabschluss der Performa Nord – Eigenbetrieb des Landes Bremen – für das Wirtschaftsjahr 2023

Jahresabschluss der Performa Nord
– Eigenbetrieb des Landes Bremen –
für das Wirtschaftsjahr 2023

Vom 7. Juni 2024

Gemäß § 33 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 505) sowie § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Eigenbetrieb Performa Nord – Personal, Finanzen, Organisation, Management – vom 21. Dezember 1999 (Brem.GBl. S. 309) hat der Betriebsausschuss der Performa Nord in seiner Sitzung am 7. Juni 2024 mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt sowie der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

1.
Der Betriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Performa Nord fest.
2.
Der Betriebsausschuss beschließt, den Jahresfehlbetrag 2023 i.H.v. T€ -928 mit dem Gewinnvortrag auszugleichen
3.
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
4.
Der Senator für Finanzen wird gebeten, den Jahresabschluss im Amtsblatt zu veröffentlichen.
5.
Der Senator für Finanzen wird gebeten, den Prüfungsbericht dem Rechnungshof zu übermitteln.
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2023
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Anlage 3: Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Anlage 4: Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2023

Bremen, den 7. Juni 2024

gez. Senator
Björn Fecker
Vorsitzender des Betriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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