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Jahresabschluss
Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts
für das Wirtschaftsjahr 2021
Gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 1 und 3 Ortgesetz über die Errichtung der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 490) i.V.m. § 6 Absatz 5 Nummer 7 Bremisches Kommunalunternehmensgesetz (BremKuG) vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 486) hat der Verwaltungsrat der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt und dem Vorstand die Entlastung erteilt:
Der Verwaltungsrat nimmt den Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2021 fest. Der Verwaltungsrat beschließt den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1 345 392,03 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Verwaltungsrat bittet den Vorstand die Abstimmung über die Verwendung der Rücklagen einzuleiten und dem Verwaltungsrat erneut vorzulegen.
Der Verwaltungsrat entlastet den Vorstand der Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, für das Geschäftsjahr 2021.
Bilanz zum 31. Dezember 2021 | |
Gewinn- und Verlustrechnung 2021 | |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
gez. Staatsrat Enno Eike Nottelmann
Vorsitzender des Verwaltungsrates