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Jahresabschluss
- Entsorgungsbetriebe Bremerhaven -
für das Wirtschaftsjahr 2016
Gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 505) und sowie § 7 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven vom 27. Januar 1994 (Brem.GBl. S. 89) hat der Entsorgungsbetriebsausschuss der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:
Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:
Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 238 473,68 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanz zum 31. Dezember 2016 | |
Gewinn- und Verlustrechnung | |
Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers |
Dr. Ehbauer
Stadträtin
Vorsitzende des Entsorgungsbetriebsausschusses