Die Lockerung des so genannten Kooperationsverbotes im Wissenschaftsbereich steht diesen Freitag (19. September 2014) auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Bremer Senat hat heute (16. September 2014) beschlossen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b Absatz 1) soll dem Bund in Zukunft erlauben, Hochschulen dauerhaft finanziell zu fördern.