Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz- DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
Das Marktortprinzip schließt unter bestimmten Bedingungen auch Unternehmen, die nicht in der Europäischen Union (EU) niedergelassen sind, in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung ein.