Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz- DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
Die DS-GVO, die im Mai 2016 in Kraft getreten ist, wird weitreichende Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmen in Europa haben. Anders als die bisherige EU-Richtlinie wird diese EU-Verordnung ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der Europäische Union (EU) anwendbar sein und wird das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen.