Mit den Leitsätzen zur Personalbedarfsermittlung ergänzen die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder die Grundsätze für die Verwaltungsorganisation um den Bereich der Personalbedarfsermittlung. In knapper Form wird dargelegt, was die Rechnungshöfe unter einem sach- und methodengerecht ermittelten Personalbedarf verstehen. Die Empfehlungen stellen Maßstäbe der Rechnungshöfe für Untersuchungen des Personalbedarfs in den Bundes- und Landesverwaltungen dar.