Mit einem Erlass hat der Senator für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen, Ulrich Mäurer, die Voraussetzungen für die Beibehaltung mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert. Von der Regelung profitieren junge Leute, die sich nach der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG § 29) ab dem 18. Lebensjahr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.