Magistrat und Gesamtpersonalrat schließen „Dienstvereinbarung Alternierende Telearbeit“ ab
Magistrat und Gesamtpersonalrat schließen „Dienstvereinbarung Alternierende Telearbeit“ ab
Der Magistrat weitet die Telearbeit aus. Bereits seit 2008 können Beschäftigte, die über einen Büroarbeitsplatz verfügen, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zeitweise von zu Hause aus arbeiten.