Der Haushaltsplan wird für ein oder zwei Jahre - nach Jahren getrennt - aufgestellt. Er dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen voraussichtlich notwendig ist und ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.