1. Zu den Pflichten eines Tennistrainers im Umgang mit Tennisbällen, die während des Unterrichts im Spielfeld liegen bleiben.
2. Der Tennistrainer hat im Rahmen seiner Schutz- und Fürsorgepflichten dafür Sorge zu tragen, dass sich beim Ballwechsel keine Tennisbälle im Bewegungsradius des Tennisschülers befinden.