In seiner heutigen Sitzung (8. Februar 2022) hat der Senat die zweite Änderung der 30. Corona-Verordnung beschlossen. Darin enthalten ist der Wegfall der 2G-Regel im Einzelhandel und die Abschaffung der Kontakterfassung, beispielsweise in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen.