Das Vermieterpfandrecht erlischt an den Sachen des Mieters, wenn sie aus den von ihm angemieteten Räumlichkeiten in an Dritte vermietete Räumlichkeiten auf demselben Grund-stück des Vermieters verbracht werden (im Anschluss an OLG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2008 – 13 U 139/07, juris, Tz. 11).