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Aktualisierung der Entschädigungsregelungen
der Organmitglieder und der Versichertenältesten
in der Fassung vom 3. Dezember 2021,
Inkrafttreten ab 1. Januar 2022
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen hat in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren am 3. Dezember 2021 die Aktualisierung der Entschädigungsregelungen der Organmitglieder und der Versichertenältesten beschlossen. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am 15. Dezember 2021 die Aktualisierungen genehmigt. Die aktuellen Entschädigungsregelungen sind auf der Trägerhomepage www.drv-oldenburg-bremen.de veröffentlicht.
Oldenburg, den 15. Dezember 2021
Deutsche Rentenversicherung
Oldenburg-Bremen