Ab dem 01.01.2018 sind alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden über besondere elektronische Postfächer erreichbar. Die Justiz Bremen hat den elektronischen Rechtsverkehr bereits seit 2006 in nahezu allen Bereichen1 eröffnet. Von den opt-out Möglichkeiten des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs und des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs wird kein Gebrauch gemacht. Es gilt daher in dem Anwendungsbereich der genannten Gesetze die ElektronischerRechtsverkehr-Verordnung (ERVV) des Bundes vom 24.11.2017 (BGBl. 2017, 3803). Den Bereich des Handelsregisters regelt weiterhin die Landesrechtsverordnung. Für den Bereich des Schiffsregisters wird auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs der elektronische Rechtsverkehr in der Landesrechtsverordnung zum 1.1.2018 eröffnet.