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- Allgemeine Verfügung über den Erlass von Ansprüchen gemäß § 12 des Bremischen Justizkostengesetzes
Allgemeine Verfügung über den Erlass von Ansprüchen gemäß § 12 des Bremischen Justizkostengesetzes
Kurzbeschreibung
Allgemeine Verfügung über den Erlass von Ansprüchen gem. Bremisches Justizkostengesetz des Senators für Justiz und Verfassung vom 1. April 2019
Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Justiz und Verfassung