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Allgemeinverfügung
der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und
Wohnungsbau nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Änderung der Beförderungsentgelte für den Sonderfahrdienst
„Frauennachttaxi“ im Stadtgebiet Bremen
Vom 16. Juli 2020
Aufgrund des § 51 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr der Stadtgemeinde Bremen vom 18. November 2005 (Brem.GBl. S. 581) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau folgende
Allgemeinverfügung:
Die Fahrpreise für das Frauennachttaxi werden mit Wirkung vom 1. September 2020 wie folgt festgesetzt:
Geltungszeit | täglich 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr |
Grundpreis | 3,50 Euro (darin 58,82 m Fahrstrecke oder 12 Sekunden Wartezeit frei) |
ab 51 m (pro km) bis 10 km | 1,70 Euro |
ab 10 km (pro km) | 1,70 Euro |
Wartezeit pro Stunde | 30,00 Euro |
Großraumtaxi- | 8,00 Euro |
Fortschalteinheit | 0,10 Euro |
Diese Allgemeinverfügung wird mit der Veröffentlichung im Bremischen Amtsblatt wirksam. Gleichzeitig wird die Allgemeinverfügung vom 20. Juni 2018 aufgehoben.
Gründe:
Mit der Anpassung erfolgt eine Angleichung an die Entgeltstruktur des allgemeinen Taxentarifs.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat 53, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, zu erheben.
Bremen, den 16. Juli 2020
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau