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Allgemeinverfügung
des Magistrats der Stadt Bremerhaven
über die Nutzung der öffentlichen Grünanlagen
am Erikasee in der Stadt Bremerhaven
Auf der Grundlage des § 29 Absatz 2 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG) vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 315) und des Beschlusses des Magistrats vom heutigen Tage ergeht hiermit
für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen
am Erikasee in der Stadt Bremerhaven
folgende Allgemeinverfügung:
Diese Allgemeinverfügung, ihre Begründung und die Lagepläne können beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Gartenbauamt, Eckernfeldstraße 5, Zimmer 4, 27580 Bremerhaven und beim Umweltschutzamt, Wurster Straße 49, 1. OG, vor Raum 141, 27580 Bremerhaven während der allgemeinen Geschäftszeiten kostenfrei eingesehen werden. Die Unterlagen können außerdem im Internet unter www.amtliche-bekanntmachungen.bremerhaven.de abgerufen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Umweltschutzamt, Wurster Straße 49, 27580 Bremerhaven schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Hinweis:
Auf die Regelungen im Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung in der Stadt Bremerhaven in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2003 (Brem.GBl. 2004 S. 1), zuletzt § 1 geändert durch Ortsgesetz vom 5. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 350), insbesondere auf die Regelungen in den §§ 2 bis 5 zum Führen von Hunden, zum Hundeverbot in öffentlichen Erholungsanlagen und auf Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie zum Leinenzwang im Stadtgebiet wird hingewiesen.
Bremerhaven, den 17. April 2019
Magistrat
Der Stadt Bremerhaven