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Allgemeinverfügung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr
nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Änderung der Beförderungsentgelte für den Sonderfahrdienst
„Frauen-Nachttaxi“ im Stadtgebiet Bremen
Aufgrund des § 51 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr der Stadtgemeinde Bremen vom 18. November 2005 (Brem.GBl. S. 581) in der aktuell gültigen Fassung erlässt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr folgende
Die Fahrpreise für das Frauen-Nachttaxi werden mit Wirkung vom 1. September 2018 wie folgt festgesetzt:
Geltungszeit | täglich 18:00 Uhr bis 6:00 Uhr |
Grundpreis | 5,00 Euro (darin 1 km Fahrstrecke frei) |
ab 1 001m (pro Km) | 1,70 Euro |
ab 10 001m (pro Km) | 1,50 Euro |
Wartezeit pro Stunde | 28,00 Euro |
Großraumtaxi- | 7,00 Euro |
Diese Allgemeinverfügung wird mit der Veröffentlichung im Bremischen Amtsblatt wirksam. Gleichzeitig wird die Allgemeinverfügung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 29. Januar 2015 aufgehoben.
Durch die allgemeine Tarifanpassung zum 9. Oktober 2017 hatte sich die Differenz zwischen dem Standardtarif und dem Tarif Frauennachttaxi erhöht. Durch die Tariferhöhung Frauennachttaxi wird die alte Differenz wieder hergestellt.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Referat 53, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, zu erheben.
Bremen, den 19. Juni 2018
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr