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Alternatives Arbeitszeitmodell für Teilzeitbeschäftigte im Betrieb
Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Bremerhaven vom 14.12.2018
Kurzbeschreibung
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat in Bremerhaven einem Antrag stattgegeben, mit welchem die Antragstellerin, eine Dienstleistungsgewerkschaft, der Antragsgegnerin (Arbeitgeberin) hat untersagen lassen, ein alternatives Arbeitszeitmodell für Teilzeitbeschäftigte im Betrieb anzuwenden.
Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven