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Anhang der Fortbildungssatzung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt
Bremen
Die Kammerversammlung hat am 12. November 2024 den folgenden, zur Fortbildungssatzung gehörenden Anhang gemäß § 20 Absatz 2 BremIngG beschlossen:
„Anhang: Vorschläge für die thematische Ausrichtung der Fortbildung nach § 2
Beschlossen am 12. November 2024 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund § 20 Absatz 2 BremIngG.
Ausgefertigt am 12. Dezember 2024
Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen
Der von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 12. November 2024 beschlossene Anhang der Fortbildungssatzung wird gemäß § 17 Absatz 4 des Bremischen Ingenieurgesetzes vom 25. Februar 2003 (Brem.GBl. S. 67) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Bremen, den 13. Januar 2025
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
- Aufsichtsbehörde -