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Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven

Vom 24. August 1971

Veröffentlichungsdatum:06.09.1971 Inkrafttreten01.10.1971
Fundstelle Brem.ABl. 1971, S. 233
Bezug (Rechtsnorm)§ 2
Zitiervorschlag: "Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven vom 24. August 1971 (Brem.ABl. 1971, S. 233)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Senatskanzlei
Erlassdatum:24.08.1971
Fassung vom:24.08.1971
Gültig ab:01.10.1971
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 2
Fundstelle:Brem.ABl. 1971, 233
Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven

Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach
dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das
Vermessungsamt des Magistrats der Stadt
Bremerhaven

Vom 24. August 1971

Aufgrund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz) vom 29. April 1969 (Brem.GBl. S. 53–64-a-1-) bestimmt der Senat:

Die Aufgaben der Landesvermessung und der Führung des Liegenschaftskatasters für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven und des Ortsteils Stadt- bremisches Überseehafengebiet Bremerhaven werden mit Wirkung vom 1. Oktober 1971 auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven übertragen.

Beschlossen, Bremen, den 24. August 1971

Der Senat


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