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Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven

Veröffentlichungsdatum:24.08.1971 Inkrafttreten24.08.1971
Fundstelle Brem.ABl. 1971, S. 233
Gliederungsnummer:64-a-2
Zitiervorschlag: "Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven vom 24. August 1971 (Brem.ABl. 1971, S. 233)"

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juris-Abkürzung: Verm/KatGBRHAÜtrAnO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 64-a-2
juris-Abkürzung:Verm/KatGBRHAÜtrAnO BR
Ausfertigungsdatum:24.08.1971
Gültig ab:24.08.1971
Dokumenttyp: Anordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1971, 233
Gliederungs-Nr:64-a-2
Anordnung über die Übertragung von Aufgaben
nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven
Vom 24. August 1971
Zum 20.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz) vom 29. April 1969 (Brem.GBl. S. 53-64-a-1) bestimmt der Senat:

Die Aufgaben der Landesvermessung und der Führung des Liegenschaftskatasters für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven und des Ortsteils Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven werden mit Wirkung vom 1. Oktober 1971 auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven übertragen.

Beschlossen, Bremen, den 24. August 1971

Der Senat

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