Zum 18.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237) |
Zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz - KgfEG) in der Fassung Bekanntmachung vom 4. Februar 1987 (BGBl. I S. 506), bestimmt der Senat:
- 1.
Zuständige oberste Landesbehörde ist für Abschnitt I - Entschädigung - der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.
- 2.
Diese Anordnung tritt am 1. November 1972 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 6. Oktober 1964 (Brem.GBl. S. 122 - 84-b-1) außer Kraft.