Der Senator für Kultur,
die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie
die Senatorin für Kinder und Bildung
werden aufgefordert,
1. dem Beirat Borgfeld im Rahmen der zu bildenden Ressorteckwerte auf den Ortsteil Borgfeld bezogene Mittel (Stadtteilbudget) gem. § 32 Abs. 4 Ortsbeirätegesetz entfallend auf das Jahr 2019 für solche Projekte zu gewähren, für welche der Beirat Borgfeld gem. § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 4, 5 und 6 Ortsbeirätegesetz die ausschließliche Entscheidungsbefugnis hat,
2. bei der Aufstellung der künftigen Haushalte der Stadtgemeinde Bremen in seinen Haushaltsplänen im Rahmen der zu bildenden Ressorteckwerte die vorbezeichneten, auf den Ortsteil Borgfeld bezogenen Mittel (Stadtteilbudget) auszuweisen und die Ausweisung in den künftigen Haushaltsplänen in die Haushaltsberatungen der zuständigen Gremien der Stadtgemeinde Bremen einzubringen.