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- Auch die Verwaltungen der Landesparlamente sollen Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste proaktiv veröffentlichen!
Auch die Verwaltungen der Landesparlamente sollen Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste proaktiv veröffentlichen!
Entschließung zwischen der 30. und der 31. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 28. April 2016
Kurzbeschreibung
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss die Bundestagsverwaltung auf Antrag Zugang zu den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren.
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit