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- Auskunftsverfahren für Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste verfassungskonform ausgestalten
Auskunftsverfahren für Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste verfassungskonform ausgestalten
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – 25.11.2020
Kurzbeschreibung
Bei der Einrichtung des manuellen Auskunftsverfahrens von Bestandsdaten von Telekommunikationskunden hat der Gesetzgeber wichtige verfassungsrechtliche Vorgaben außer Acht gelassen. Die bisherigen Zugriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden sind zu weitreichend. Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben bereits seit Jahren auf die Unverhältnismäßigkeit entsprechender Regelungen hingewiesen.
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz