Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Außerkrafttreten der Richtlinie für die Veröffentlichung "Amtlicher Bekanntmachungen"

Außerkrafttreten der Richtlinie für die Veröffentlichung "Amtlicher Bekanntmachungen"

Vom 17. Juni 2015

Veröffentlichungsdatum:19.06.2015 Inkrafttreten20.06.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 570
Zitiervorschlag: "Außerkrafttreten der Richtlinie für die Veröffentlichung "Amtlicher Bekanntmachungen" vom 17. Juni 2015 (Brem.ABl. 2015, S. 570)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Senatskanzlei
Erlassdatum:17.06.2015
Fassung vom:17.06.2015
Gültig ab:20.06.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 570
Außerkrafttreten der Richtlinie für die Veröffentlichung "Amtlicher Bekanntmachungen"

Außerkrafttreten der Richtlinie für die Veröffentlichung
„Amtlicher Bekanntmachungen“

Vom 17. Juni 2015

Die Richtlinien für die Veröffentlichung der „Amtlichen Bekanntmachungen“ der bremischen Verwaltung vom 18. März 2003 (Brem.ABl. S. 81), zuletzt geändert durch das „Gesetz über die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen und zur Änderung des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes“ vom 25. November 2014 (Brem.GBl. S. 551) treten am 1. Juli 2015 außer Kraft.

Bremen, den 17. Juni 2015

Senatskanzlei


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.