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Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 4. April 2017 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2015 (Brem.GBl. S. 151), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Management im Handel in der nachstehenden Fassung genehmigt.
Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 28. Oktober 2014 (Brem.ABl. S. 1451) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein praktisches Studiensemester (Intensivpraxisphase inklusive Auslandsaufenthalt) und die Bachelorthesis.
(2) Das Studium besteht aus Theorie- und Praxisphasen. Die Theoriephasen finden an der Hochschule Bremen statt, die Praxisphasen in einem Partnerunternehmen.
(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte (Credits).
Der Beginn der Intensivpraxisphase im 5. Semester ist nur nach erfolgreichem Abschluss des Moduls Vorbereitung der Intensivpraxisphase (Ordnungsnummer 5.1) zulässig. Die Intensivpraxisphase dauert mindestens 20 Wochen, davon sind mindestens 12 Wochen im Ausland zu absolvieren.
(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.
(2) Prüfungsleistungen werden in den im AT-BPO genannten Formen sowie in den folgenden Formen erbracht:
Interkultureller Lernbericht, abgekürzt „IKLB“,
Kurzhausarbeit, abgekürzt „KHA“,
Kurzreferat, abgekürzt „KR“,
Lernprotokoll, abgekürzt „LP“,
Praktische Ausarbeitung, abgekürzt „PRA“,
Praxisbericht, abgekürzt „PB“,
Projektbericht, abgekürzt „PROB“.
Zu 1. (IKLB: Interkultureller Lernbericht): Ein Interkultureller Lernbericht ist ein stetig geführtes Protokoll des interkulturellen Lernprozesses während des im Rahmen der Intensivpraxisphase absolvierten Auslandsaufenthalts. Er gibt mindestens Auskunft über die Lernerfahrungen, die wahrgenommenen Kompetenzgewinne sowie die aufgetretenen Herausforderungen bei der Anwendung des bisher Erlernten. Der interkulturelle Lernbericht soll den Bezug zu den Kompetenzzielen der Module „Cross Cultural Communication“ sowie „International Trade and Retail“ herstellen. Der interkulturelle Lernbericht ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen und ist im Rahmen des Moduls „Nachbereitung der Intensivpraxisphase“ zu präsentieren. Er wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
Zu 2. (KHA: Kurzhausarbeit): Eine Kurzhausarbeit („Essay“) ist eine Hausarbeit im Sinne der entsprechenden Bestimmung im AT-BPO aus dem Stoffzusammenhang der betreffenden Module. Die Arbeit soll in der Regel einen Umfang von fünf maschinengeschriebenen Seiten nicht übersteigen. Sie wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
Zu 3. (KR: Kurzreferat): Das Kurzreferat besteht aus einem mündlichen Vortrag ohne ausführliche schriftliche Ausarbeitung. Es wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
Zu 4. (LP: Lernprotokoll): Ein Lernprotokoll ist ein stetig geführtes Protokoll des Lernprozesses in der Praxisphase, das mindestens Auskunft gibt über die Lernerfahrungen, die wahrgenommenen Kompetenzgewinne, die aufgetretenen inhaltlichen und/oder organisatorischen Schwierigkeiten bei der Anwendung des in der vorangegangenen Theoriephase Erlernten. Das Lernprotokoll soll den Bezug zu den Kompetenzzielen der Module herstellen. Es wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
Zu 5. (PRA: Praktische Ausarbeitung): Eine Praktische Ausarbeitung stellt ein Arbeitsergebnis aus dem betrieblichen Kontext vor. Das Arbeitsergebnis stammt aus einer eigenständigen und vertieften praktischen Auseinandersetzung mit einem Problem aus dem Stoffzusammenhang der betreffenden Module. Die Ausarbeitung enthält in der Regel einen angemessenen schriftlichen Erläuterungsbericht. Sie wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
Zu 6. (PB: Praxisbericht): Der Praxisbericht ist eine schriftliche Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:
Eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,
eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),
die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,
eine Auseinandersetzung mit einer betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,
Reflexionen über die Intensivpraxisphase hinsichtlich Organisation, Betreuung, Konfliktsituationen und Lernerfolgen.
Der Praxisbericht ist im Rahmen des Moduls „Nachbereitung der Intensivpraxisphase“ zu präsentieren. Er wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
Zu 7. (PROB: Projektbericht): Der Projektbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:
Ein Exposé zur geplanten Bachelorthesis, das Aufschluss über die Problemstellung, den geplanten Gang der Untersuchung, die vorgesehene Grobstruktur, die einzusetzenden Methoden sowie die angestrebten Ergebnisse der Bachelorarbeit gibt,
ein Verzeichnis der untersuchten und noch zu untersuchenden Quellen,
gegebenenfalls einen Anhang über geeignete Praxisprojekte (z. B. Rahmenbedingungen, Datenverfügbarkeit, Ressourcen).
Der Projektbericht ist im Rahmen des Moduls „Bachelorprojekt“ zu präsentieren.
Er wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
(3) Die Projektarbeit hat in der Regel eine Dauer von 4 Wochen.
(4) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren und mündliche Prüfungen Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).
(5) Soweit Module in einer Fremdsprache durchgeführt werden, ist die zugehörige Prüfungsleistung in dieser Sprache zu erbringen.
(6) Studienleistungen werden im Rahmen des Moduls „Vorbereitung der Intensivpraxisphase“ erbracht. Die Form der Studienleistung wird in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung festgelegt, in der Regel werden Studienleistungen in Form von kurzen Referaten oder Präsentationen, Protokollen oder kurzen Hausarbeiten erbracht.
(1) Wird die Bachelorthesis in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung zu erstellen. Die Bachelorthesis ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren und zusätzlich auf Datenträger abzuliefern.
(2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.
(3) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Anlage 1: Prüfungs- und Studienleistungen
„Schwerpunkt 3: Corporate Management |
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Modul 6.10 Strategisches Handelsmanagement / Category Management |
| 6 | KL oder MP |
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6.10.1 Strategisches Handelsmanagement | 2 |
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6.10.2 Category Management |
2 |
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6.10.3 Modulbezogene Übung | 1 |
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Modul 6.11 Standortmanagement im Handel |
| 6 | KL oder MP |
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6.11.1 Standortmanagement im Handel | 4 |
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6.11.2 Modulbezogene Übung | 1 |
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Modul 7.10 Business Development |
| 6 | PF |
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7.10.1 Business Development | 4 |
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7.10.2 Modulbezogene Übung | 1 |
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Modul 7.11 Steuerungssysteme im Handel |
| 6 | KL |
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7.11.1 Steuerungssysteme im Handel | 4 |
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7.11.2 Modulbezogene Übung | 1 |
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