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  • Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Hebammen (Fachspezifischer Teil) vom 25. Mai 2021

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Hebammen (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:25.05.2021 Inkrafttreten01.09.2020
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2020 bis 01.04.2024Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 14. November 2023 (BremABl. 2024 S. 389)
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 559

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juris-Abkürzung: HebIStudBacfPO BR 2021
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:HebIStudBacfPO BR 2021
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Hebammen
(Fachspezifischer Teil)
Vom 25. Mai 2021
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2020 bis 31.03.2024
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 14. November 2023 (BremABl. 2024 S. 389)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 11. Juni 2021 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (Brem.GBl. S. 216), die vom Fakultätsrat der Fakultät 3 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 2/2010, 2/2019) sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Hebammen (Fachspezifischer Teil) genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 27. Oktober 2020 (Brem.ABl. S. 1080) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Sie umfasst ein integriertes Auslandsstudium und Praxismodule sowie die Bachelorthesis.

(2) Das Studium beinhaltet theoretische und praktische Anteile gemäß § 11 des Gesetzes über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG) in der jeweils gültigen Fassung.

(3) Das integrierte Auslandsstudium soll im fünften Semester absolviert werden.

(4) Die Prüfungsleistungen des Moduls 7.3 sowie des Moduls 8.2 beinhalten die staatliche Prüfung nach der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) in der jeweils gültigen Fassung. Die Durchführung und Bewertung dieser Modulprüfungen erfolgt nach der HebStPrV und obliegt dem Prüfungsausschuss nach § 14 HebStPrV; dieser stellt das Bestehen oder Nichtbestehen der staatlichen Prüfung fest. Die Zulassung zur staatlichen Prüfung in den Modulen nach Satz 1 ist nur auf Antrag möglich. Der praktische Teil der staatlichen Prüfung kann nur angetreten werden, wenn durch Vorlage der vorgesehenen Tätigkeitsnachweise belegt wird, dass die nach Anlage 3 zur HebStPrV erforderlichen Tätigkeiten ausgeübt wurden.

(5) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte.

§ 2
Integriertes Auslandsstudium / Praxisphase

(1) Das integrierte Auslandsstudium kann nur angetreten werden, wenn 60 Leistungspunkte erworben wurden sowie das Modul 5.1 (Vorbereitungsmodul) erfolgreich absolviert wurde.

(2) Das Auslandssemester ist nach Wahl des oder der Studierenden an einer Partnerhochschule im Ausland nach Maßgabe der Anlage 1 in fachverwandten Modulen abzuleisten.

(3) In begründeten Ausnahmefällen, wenn aus familiären oder gesundheitlichen Gründen die Teilnahme an einem Auslandsstudium nicht möglich ist, können auf schriftlichen Antrag mit Genehmigung des Prüfungsausschusses statt eines Auslandssemesters international orientierte Studienmodule aus dem Angebot der Hochschule Bremen absolviert werden. Der Prüfungsausschuss bestimmt die formalen und zeitlichen Vorgaben zur Antragsstellung und stellt sicher, dass das zu absolvierende Ausweichangebot in den Anforderungen mit einem Auslandsstudium vergleichbar ist. In diesem Fall sind im Umfang von (mindestens) 18 Leistungspunkten überwiegend fremdsprachige Module, deren Inhalte gleichzeitig dem Qualifikationsziel des Studiengangs und dem Gedanken der Internationalisierung dienen, zu belegen; das geeignete Programm ist vorab durch den Prüfungsausschuss festzulegen.

(4) Die Praxismodule werden bei Kooperationspartnern der Hochschule absolviert. Die Ausbildung in den Praxismodulen erfolgt nach Praxisplänen gemäß § 9 HebStPrV.

(5) In den Praxismodulen besteht Anwesenheitspflicht. Fehlzeiten können nach Entscheidung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses dazu führen, dass die Modulprüfung erst als bestanden gelten kann, wenn die für das Erreichen der Lernziele erforderliche praktische Ausbildungszeit nachgeholt wurde.

§ 3
Prüfungsleistungen

(1) Die im Rahmen der Module zu erbringenden Prüfungs- sowie Studienleistungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen werden neben den im AT-BPO genannten in folgenden Formen erbracht:

1.

Fallstudie (FS): Fallstudien stellen eine eigenständige schriftliche Ausarbeitung eines praxisorientierten Problembereichs dar. Die Themenstellung, die Form und der Umfang werden von dem oder der Lehrenden abschließend festgelegt.

2.

Posterpräsentation (PO): Ausarbeitung und Darstellung einer Thematik in Form eines wissenschaftlichen Posters.

3.

Praktische Prüfung (PP): Praktische Prüfungen finden im SkillsLab oder im Rahmen realer Situationen bei den Kooperationspartnern statt. Die Praxisprüfungen zielen auf die Überprüfung der Handlungskompetenz ab; Themenstellung, Form und Umfang werden von der oder dem Lehrenden vorab festgelegt. Der oder die Lehrende legt zudem fest, ob eine Einzel- oder Gruppenprüfung erforderlich ist.

(3) Für Hausarbeiten (HA) können von den Studierenden Themen vorgeschlagen werden.

(4) Hausarbeiten, Referate (RF), Fallstudien (FS) und Posterpräsentationen (PO) können durch eine Gruppe von maximal drei Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden.

(5) Studienleistungen werden im Rahmen bestimmter, in der Anlage 1 näher bezeichneter Module erbracht. Die Form der Studienleistung wird durch die oder den Lehrenden zu Beginn einer Veranstaltung bekanntgegeben. Beschreibung der Formen der Studienleistungen:

1.

Protokoll: Die Art des Protokolls (Ergebnisprotokoll oder Verlaufsprotokoll) wird durch den Lehrenden oder die Lehrende festgelegt.

2.

Präsentation: Darstellung einer Thematik mit Hilfe von Medien unterschiedlicher Art in circa 10 Minuten, ohne schriftliche Ausarbeitung.

3.

Thesenpapier: Schriftliche Darlegung wissenschaftlicher Positionen zu einem ausgewählten modulbezogenen Thema.

4.

Vor-Ort-Analyse: Eine Analyse zu aktuellen Frage- und Problemstellungen wird in Praxiseinrichtungen des Hebammen-, Pflege- oder Gesundheitswesens durchgeführt.

5.

Fallanalyse: Erarbeitung einer beschreibenden Analyse eines in der Praxis der Hebamme relevanten Sachverhaltes unter Nutzung der vermittelten Methoden sowie theoretischen Grundlagen.

6.

Zusammenfassung Fachartikel (ZF): Zur Förderung der Kompetenzen zum Leseverständnis und zur Textproduktion internationaler Texte soll eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte und Ergebnisse eines wissenschaftlichen Fachartikels erstellt werden. Die Zusammenfassung hat den Umfang von bis zu 300 Wörtern und soll den Arbeitsweg und das Ergebnis in Kurzfassung in deutscher und in englischer Sprache darlegen.

7.

Exzerpte (EZ): Die selbstständige schriftliche Zusammenfassung fachlicher oder wissenschaftlicher Literatur zu einem Thema.

(6) Die Prüfungsleistungen der Module 1.1, 2.5, 3.4 werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

§ 4
Bachelorthesis

(1) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(2) Der schriftliche Teil der Bachelorthesis muss in mindestens zwei gedruckten, gebundenen Exemplaren sowie in digitaler Form eingereicht werden.

(3) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

§ 5
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird zu 15 % aus der Note Bachelorthesis sowie zu 85 % aus dem Durchschnitt der Noten für die übrigen Module nach Anlage 1 gebildet.

§ 6
Prüfungsausschuss

Anstelle eines der Mitglieder der Gruppe der Professorinnen und Professoren kann eine Lehrkraft für besondere Aufgaben zum Mitglied bestimmt werden; in diesem Fall erhalten die Stimmen der Professorinnen und Professoren das doppelte Gewicht.

§ 7
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung und bestandener staatlicher Prüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Science“ („B. Sc.“).

§ 8
Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2020 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die bei oder nach Inkrafttreten das Studium aufgenommen haben oder aufnehmen werden. Gleichzeitig tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Hebammen (Fachspezifischer Teil) vom 20. August 2020 (Brem.ABl. S. 909) außer Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung

Nr.

Modul

SWS1

Cre-
dits2

PL3

SL4

1.1

Grundlagen hebammenwissenschaftlich basierter Tätigkeit

 

6

PF o.
HA

 

1.1.1

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten

2

 

 

 

1.1.2

Einführung in hebammenwissenschaftliches Arbeiten

2

 

 

SL

1.1.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

1.2

Die weibliche Anatomie und Physiologie verstehen

 

6

KL

 

1.2.1

Grundlagen der Anatomie und Physiologie

2

 

 

 

1.2.2

Pathophysiologie des weiblichen Körpers, Schwerpunkt Reproduktion

2

 

 

 

1.2.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

1.3

Kommunikation und Interaktion in professionellen Beziehungen gestalten

 

6

MP o.
PO

 

1.3.1

Grundlagen verbaler und non-verbaler Kommunikation

2

 

 

 

1.3.2

Einführung in die professionelle Interaktion sowie dem professionellen Umgang mit sich selbst

2

 

 

SL

1.3.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

1.4

Bedürfnisse schwangerer Frauen erkennen und unterstützen

 

6

PP

 

1.4.1

Bedürfnisse schwangerer Frauen erkennen und unterstützen (Theorie)

2

 

 

 

1.4.2

Bedürfnisse schwangerer Frauen erkennen und unterstützen (Skillstraining und Simulation)

2

 

 

 

1.4.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

1.5

Mutter und Kind im Wochenbett betreuen

 

6

R

 

1.5.1

Das mütterliche Wochenbett unterstützen und beurteilen können

2

 

 

 

1.5.2

Das Neugeborene und den Säugling bei seinen Adaptionsprozessen unterstützen

2

 

 

 

1.5.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.1.

Hebamme werden - Berufliches Selbstverständnis entwickeln

 

6

R o.
HA

 

2.1.1

Hebamme als Beruf - Von der Mitmutter zur reflektierten Praktikerin

2

 

 

SL

2.1.2

Relevante Bezugswissenschaften der Hebammenarbeit

2

 

 

 

2.1.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.2

Hygienische, mikrobiologische und pharmakologische Wirkmechanismen verstehen

 

6

KL

 

2.2.1

Infektionskrankheiten, Hygiene und Prävention

2

 

 

 

2.2.2

Pharmakologie in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit

2

 

 

 

2.2.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.3

Gebärende Frauen begleiten und die physiologische Geburt leiten

 

6

FS

 

2.3.1

Gebärende Frauen begleiten und die physiologische Geburt leiten

4

 

 

 

2.3.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.4

Das Ungeborene im Zentrum von Diagnostik, Therapie und Entscheidung wahrnehmen

 

6

PF

 

2.4.1

Das Ungeborene - Diagnostik und Therapie

2

 

 

 

2.4.2

Pränataldiagnostik - Möglichkeiten und Grenzen

2

 

 

 

2.4.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

2.5

Einblick in den Betreuungsbogen im klinischen Bereich - Praxismodul 1

 

6

B

 

2.5.1

Praxisbegleitung: Arbeitsgebundenes Lernen

2

 

 

 

2.5.2

Praxisbegleitung: Arbeitsverbundenes Lernen und Skills Training

2

 

 

 

3.1

Evidenzbasiert und qualitätsgesichert arbeiten

 

6

HA

 

3.1.1

Leitlinienentwicklung, Qualitäts- und Risikomanagement im deutschen und internationalen Gesundheitswesen

2

 

 

 

3.1.2

Englisch im Handlungs- und Forschungsprozess

2

 

 

SL

3.1.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.2

Regelwidrige geburtshilfliche Situationen erkennen und behandeln

 

6

PP

 

3.2.1

Regelwidrige geburtshilfliche Situationen erkennen und behandeln

2

 

 

 

3.2.2

Skillstraining und Simulation regelwidriger geburtshilflicher Situationen

2

 

 

 

3.2.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.3

Als Hebamme im deutschen Gesundheitswesen arbeiten

 

6

KL

 

3.3.1

Als Hebamme im deutschen Gesundheitswesen arbeiten

4

 

 

 

3.3.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

3.4

Einblick in den Betreuungsbogen im außerklinischen Bereich - Praxismodul 2

 

6

B

 

3.4.1

Praxisbegleitung: Arbeitsgebundenes Lernen

2

 

 

 

3.4.2

Praxisbegleitung: Arbeitsverbundendes Lernen und Skills Training

2

 

 

 

3.5

Frauen während Schwangerschaft und Geburt in der Klinik begleiten - Praxismodul 3

 

6

PP

 

3.5.1

Praxisbegleitung: Arbeitsgebundenes Lernen

2

 

 

 

3.5.2

Praxisbegleitung: Arbeitsverbundendes Lernen und Skills Training

2

 

 

 

4.1

Gesundheitswissenschaftlich denken und handeln

 

6

PR o.
MP

 

4.1.1

Gesundheitswissenschaftlich denken und handeln

4

 

 

 

4.1.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

4.2

Bedarfe von Menschen in psychosozial komplexen Lebenslagen erkennen und reflektiert reagieren können

 

6

PR o.
HA

 

4.2.1

Bedarfe von Menschen in psychosozial komplexen Lebenslagen erkennen und reflektiert reagieren können

4

 

 

 

4.2.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

4.3

Den Säugling im Zentrum von Diagnostik, Therapie und Praxis unterstützen

 

6

FS

 

4.3.1

Der gesunde und kranke reifgeborene Säugling

2

 

 

 

4.3.2

Das frühe und unreife Neugeborene

2

 

 

 

4.3.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

4.4

Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett außerklinisch begleiten - Praxismodul 4

 

6

PF

 

4.4.1

Praxisbegleitung: Arbeitsgebundenes Lernen

2

 

 

 

4.4.2

Praxisbegleitung: Arbeitsverbundendes Lernen und Skills Training

2

 

 

 

4.5

Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett außerklinisch begleiten - Praxismodul 5

 

6

FS

 

4.5.1

Praxisbegleitung: Arbeitsgebundenes Lernen

2

 

 

 

4.5.2

Praxisbegleitung: Arbeitsverbundendes Lernen und Skills Training

2

 

 

 

5.1

Sensibilität für kulturelle Vielfalt und Diversität entwickeln und in die professionelle Arbeit integrieren

 

6

R

 

5.1.1

Hebammenarbeit und -wissenschaft im internationalen Kontext

2

 

 

SL

5.1.2

Interkulturelles Training

2

 

 

 

5.1.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

5.2

Auslandsstudium

 

18

 

 

5.3

Internationale Gesundheitssysteme und deren Ansätze von Prävention und Gesundheitsförderung kennenlernen und übertragen

 

6

 

 

5.3.1

Gesundheitssysteme und Hebammentätigkeit im internationalen Vergleich

2

 

B

 

5.3.2

Gesundheitsförderung und Prävention im internationalen Kontext

2

 

R

 

5.3.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

6.1

Patientensicherheit und Eigenschutz - In der Hebammenarbeit professionell handeln

 

6

HA

 

6.1.1

Professionelles Handeln in der Hebammenarbeit-Patientensicherheit

2

 

 

 

6.1.2

Professionelles Handeln in der Hebammenarbeit-Eigenschutz

2

 

 

 

6.1.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

6.2

Frauengesundheit fördern und weibliche Krankheitsbilder erkennen

 

6

KL

 

6.2.1

Frauengesundheit

2

 

 

 

6.2.2

Erkrankungen der Frau

2

 

 

 

6.2.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

6.3

Geburtshilfliche Notsituationen - interdisziplinär zusammenarbeiten

 

6

PP

 

6.3.1

Pathologien und Notsituationen innerhalb des Betreuungsbogens

2

 

 

 

6.3.2

Interdisziplinäre Zusammenarbeit in Notsituationen

2

 

 

 

6.3.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

6.4

Frauen während Schwangerschaft und Geburt in der Klinik begleiten - Praxismodul 6

 

6

FS

 

6.4.1

Praxisbegleitung: Arbeitsgebundenes Lernen

2

 

 

 

6.4.2

Praxisbegleitung: Arbeitsverbundendes Lernen und Skills Training

2

 

 

 

6.5

Neugeborene und ihre Mütter im klinischen Wochenbett versorgen - Praxismodul 7

 

6

KL

 

6.5.1

Praxisbegleitung: Arbeitsgebundenes Lernen

2

 

 

 

6.5.2

Praxisbegleitung: Arbeitsverbundendes Lernen und Skills Training

2

 

 

 

7.1

Wahlmodul

 

6

 

 

7.1.1

Wahlmodul

4

 

 

 

7.1.2

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

7.2

Einblick in die Neugeborenenintensivstation und in gynäkologische Operationen - Praxismodul 8

 

6

B

 

7.2.1

Praxisbegleitung: Arbeitsgebundenes Lernen

2

 

 

 

7.2.2

Praxisbegleitung: Arbeitsverbundendes Lernen und Skills Training

2

 

 

 

7.2.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

7.3

Frauen unter der Geburt in der Klinik begleiten und physiologische Geburten leiten - Praxismodul 9

 

18

KL

 

7.3.1

Praxisbegleitung: Arbeitsgebundenes Lernen

6

 

 

 

7.3.2

Praxisbegleitung: Arbeitsverbundendes Lernen und Skills Training

6

 

 

 

8.1

Bachelorthesis

 

12

T

 

8.1.1

Bachelorthesis

4

 

 

 

8.2

Physiologische Geburten leiten- Praxismodul 10

 

18

PP
und
MP

 

8.2.1

Praxisbegleitung: Arbeitsgebundenes Lernen

6

 

 

 

8.2.2

Praxisbegleitung: Arbeitsverbundendes Lernen

6

 

 

 

 

Summe

 

240

 

 

Fußnoten

1

Semesterwochenstunden

2

Leistungspunkte nach ECTS

3

Formen der Prüfungsleistungen: B - Bericht, FS- Fallstudie, HA - Hausarbeit, KL - Klausur, MP - mündliche Prüfung, PA - Projektarbeit, PF - Portfolio, PO - Posterpräsentation, PP - Praktische Prüfung, PR- Präsentation, R - Referat, T- Bachelorthesis. Die Modulprüfung findet mit Ausnahme des Moduls 8.2 in einer der angegebenen Prüfungsformen statt. Die jeweilige Note der Module 7.3 und 8.2 enthält entsprechend der Anzahl der zu vergebenden Leistungspunkte das dreifache Gewicht.

4

Studienleistung - SL: Die Form der Studienleistung wird durch die Lehrende oder den Lehrenden bekanntgegeben.


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